Hausordnung für die Boulehalle und das Außengelände Düsseldorf sur place e.V.
1. Benutzer und Benutzungszeiten
1.1 Die Boulehalle und das Außengelände steht Boulespieler*innen während der ausgewiesenen Veranstaltungszeiten zur Ausübung des Boulesports im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung.
1.2 Jede Veranstaltung hat eine Veranstaltungsleitung (Vorstand/ Übungsleitung/ Trainer/ Betreuer). Der Vorstand erstellt und verwaltet den Belegungsplan der Boulehalle und den des Außengeländes.
1.3 Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist jeweils ein Teilnahmebeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird.
1.4 Vereinsmitglieder von Düsseldorf sur place e. V. können die Boulehalle und das Außengelände nach Absprache mit dem Vorstand und unter Nennung eines Verantwortlichen auch außerhalb der ausgewiesenen Veranstaltungszeiten zur Ausübung des Sports nutzen. Die Nutzungsregeln und Gebühren dafür legt der Vorstand fest.
1.5 Für Gruppen von Vereinsmitgliedern oder externe Gruppen kann nach Absprache mit dem Vorstand ein individuell abgesprochenes Sportangebot verabredet werden. Die Nutzungsregeln und Gebühren dafür legt der Vorstand fest.
2. Verhalten in der Boulehalle und auf dem Außengelände
2.1 Jeder Teilnehmende ist verpflichtet auf Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit zu achten.
2.2 Das Rauchen ist in der Boulehalle und im erweiterten Eingangsbereich davor untersagt. Raucher müssen im Außenbereich die aufgestellten Aschenbecher benutzen und diese bei Bedarf in die graue Mülltonne entleeren.
2.3 Sportliche Fairness ist das oberste Gebot. Die Veranstaltungsleitung ist angewiesen, Personen aus der Boulehalle oder vom Außengelände zu verweisen, die sich unangemessen oder störend verhalten. Die betrifft auch grob unsportliches, beleidigendes, rassistisches oder fremdenfeindliches Verhalten oder derartige Äußerungen.
2.4 Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, sind Boulekugeln so in Taschen aufzubewahren, dass sie nicht wegrollen und/ oder herunterfallen können. Sie dürfen nur im Spielbereich ausgepackt werden. Insbesondere sind Boulekugeln im Toilettenbereich untersagt.
3. Speisen und Getränken
3.1 In der Boulehalle gibt es ein differenziertes und preisgünstiges Angebot an Getränken und bei Tagesveranstaltungen auch an warmen Speisen. Der ehrenamtlich organisierte Verkauf von Speisen und Getränken dient der Finanzierung des Unterhaltes der Sportanlage. Alle Teilnehmenden werden gebeten, dies zu respektieren. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist, abgesehen von begründeten Ausnahmen (Allergien und Ähnliches), untersagt.
Speisen und Getränke sind auf den Spielflächen verboten und sollen auf der Empore oder im Thekenbereich verzehrt werden.
Flaschen dürfen im Mittelgang ausschließlich in den dafür vorgesehen Öffnungen der Schränke abgestellt werden. Die Bänke sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten und ausschließlich zum Sitzen zu benutzen.
3.2 Die Veranstaltungsleitung kann in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Personen, die gegen diese Regel verstoßen müssen die Sportanlage unverzüglich mit ihren Speisen verlassen.
4. Schäden
Schäden sind der Veranstaltungsleitung unverzüglich mitzuteilen.
5. Audiovisuelle Aufzeichnungen
In der Boulehalle werden audiovisuelle Aufnahmen erstellt. Erfolgt dies innerhalb der Öffnungszeiten, wird darauf gesondert hingewiesen. Durch das Betreten der Halle willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung auf Medienplattformen als auch zu gewerblichen verwendet werden. (Rechtsgrundlage: DSGVO Art6, Abs.1, S1 lit f))
6. Hausrecht
6.1 Die Veranstaltungsleitung (hilfsweise der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied), übt das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, Personen aus der Boulehalle oder vom Außengelände zu verweisen.
6.2 Bei wiederholten Verstößen kann eine Person durch den Vorstand von der Benutzung der Boulehalle oder des Außengeländes für einen individuell festgelegten Zeitraum ausgeschlossen werden.
7. Anerkennung der Ordnung
Mit Betreten der Boulehalle und der Teilnahme an den Sportangeboten wird diese Ordnung
anerkannt.
8. Haftung
Der Verein übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.
9. Inkrafttreten
Diese Hallenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie kann vom Vorstand jederzeit neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Vorstand Düsseldorf sur place e. V