Mitglied werden im Verein Düsseldorf sur place
Wir freuen uns über jedes neue Vereinsmitglied, das aktiv oder passiv den Verein und seine Ziele unterstützt! An die Mitgliedschaft sind keine Voraussetzungen geknüpft.
Bitte beachten: Soll bei einem Vereinswechsel auch die Lizenz des Deutschen Pétanque Verbandes für den Verein sur place beantragt werden, so muss ein entsprechender Freistellungsbescheid des Vorgängervereins vorgelegt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung. Alle anderen Grundsätze sind in der Satzung des Vereins geregelt. Einfach den Mitgliedsantrag und den Lizenzantrag (Passbild nicht vergessen!) speichern, ausfüllen und unterschrieben an die angegebene Adresse senden.
Download Antragsformulare:
Mitgliedsantrag (pdf)
DPV Lizenzantrag (pdf)
Beitragsordnung Düsseldorf sur place e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag für Düsseldorf sur place e. V. zuzüglich der jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge, insbesondere der Lizenzgebühren, die an den Landesverband abgeführt werden müssen.
Gruppe | Beitrags- bzw. Mitgliedsform | Beitrag Sur place |
Beitrag Landesverband* |
Lizenzgebühr* |
1 | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Jahr | 30,– EUR | 0,– EUR | 2,– EUR |
2 | Helfend fördernde Mitglieder (nur ohne Lizenz) | 30,– EUR | 3,– EUR | 0,– EUR |
3 | Azubis, Studenten (bis 27 Jahre), besondere Lebenslagen | 45,– EUR | 3,– EUR | 30,– EUR |
4 | Erwachsene ab 18 Jahren | 60,– EUR | 3,– EUR | 30,– EUR |
5 | Familienbeitrag (Eltern mit Kind/ern bis 18 Jahren | 120,– EUR | 6,– EUR | Je 30,– EUR bzw. je 2,– EUR |
6 | Ehrenmitglieder | frei | – – | – – |
* Stand 2020, siehe Finanzordnung des BPV NRW
a) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW (LSB) und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
b) Der ermäßigte Beitrag der Gruppe 3 muss bei Vereinseintritt bzw. bis zum 1.12. des Vorjahres formlos schriftlich beim Vorstand (auch per E-Mail unter vorstand@surplace.de) beantragt und begründet werden. In der Regel sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Der Vorstand entscheidet über eine auf maximal drei Jahre befristete Einstufung. Eine unterjährige Einstufung erfolgt nicht. Wiederholungen sind möglich.
c) Wird von einem Mitglied die Lizenz nach der Jahresmeldung und nach dem Einzug des Mitgliedsbeitrages beantragt, so wird die vom Verband erhobene Gebühr und Lizenzgebühr per Lastschriftverfahren eingezogen, sobald der Verband die entsprechende Rechnung gestellt hat.
d) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich, Kontoänderungen spätestens bis zum 1.12. des Jahres, dem Vorstand (unter vorstand@surplace.de) mitzuteilen.
e) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. Juni, verringert sich der Vereinsbeitrag für Sur place um 50 Prozent. Beiträge und Lizenzgebühren des Landesverbandes bleiben davon unberührt.
f) Der Jahresbeitrag wird am Jahresanfang (zum 1. Januar) bzw. bei Vereinseintritt fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Rückbuchungen, z. B. wegen nicht gemeldeter geänderter Kontonummer, werden zusätzlich die Rückbuchungskosten fällig.
g) Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der DSGVO gespeichert
§ 3 Gebühren/Kostenbeiträge
a) Freigelände
I) Die Nutzung des Freigeländes ist im Rahmen des offenen Übungsbetriebes von Düsseldorf sur place e.V. und an veranstaltungsfreien Tagen für alle Mitglieder gebührenfrei.
II) Das Freigelände kann für Boulesportveranstaltungen von Vereinsmitgliedern oder externen Veranstaltern gemietet werden. Die Gebühren richten sich nach der Größe der Veranstaltung und dem Aufwand für den Verein und werden vom Vorstand festgelegt. Der Termin und die Art der Nutzung muss rechtzeitig mit dem Vorstand vereinbart werden.
b) Boulehalle
I) Die Gebühren für die Nutzung der Boulehalle werden vom Vorstand festgelegt.
II) Die Boulehalle kann für Boulesportveranstaltungen und in Ausnahmefällen für andere, private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern oder externen Veranstaltern zur Förderung des Pétanquesports genutzt werden. Die Gebühren richten sich je nach der Größe der Veranstaltung und dem Aufwand für den Verein und werden vom Vorstand festgelegt. Der Termin und die Art der Nutzung muss rechtzeitig mit dem Vorstand vereinbart werden.
c) Meisterschaften
Die Meldegebühr zu Turnieren und Meisterschaften des BPV/DPV über den Verein wird vom Konto des meldenden Vereinsmitglied in der dem Verein in Rechnung gestellten Höhe im Lastschriftverfahren abgebucht.
d) Weitere Veranstaltungen
Für die Teilnahme an betreuten Sportveranstaltungen, die vom Verein veranstaltet werden (Kurse, Training, Turniere usw.), können Kostenbeiträge erhoben werden, die im Einzelnen der Vorstand festlegt.
e) Lizenzgebühren
Gebühren für die Wiederbeschaffung oder Neuausstellung von (z. B. verlorenen) Lizenzen werden in der dem Verein in Rechnung gestellten Höhe im Lastschriftverfahren abgebucht.
Lizenzausgabe und Freistellungen
Lizenzen und Freistellungen werden nur nach erfolgter Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages ausgestellt.
Gültigkeit
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt ab der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung am 27.01.2020. Die in § 2 beschlossenen Mitgliedsbeiträge werden ab dem 1.1.2021 erhoben.