Corona-Update für unseren Sport
Seit dem 15.5.21 gelten die folgenden Regelungen für den Sport: (die Abstandsregeln bleiben davon unberührt)
1. Wenn die Inzidenz an 5 Werktagen hintereinander unter 100 liegt gilt:
Auf Sportanlagen im Freien dürfen auch Tripletten gespielt werden. Im öffentlichen Raum dürfen sich max 5 Personen aus 2 Haushalten treffen! = Es dürfen Tête-à-tête gespielt werden sowie Doublettes, wenn die Spielenden aus 2 Haushalten kommen.
2. Wenn die Inzidenz an 5 Werktagen hintereinander unter 50 liegt gilt:
Auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum dürfen auch Tripletten gespielt werden.
Drinnen dürfte gespielt werden wenn alle einen bestätigten negativen
Schnell – oder Selbsttest haben und eine einfache Rückverfolgbarkeit (schriftl. Erfassung der TN) gegeben ist.
3. Wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt greift die Bundes-Notbremse!